V2.3 20.01.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen Dealeroccasions BV
1
DEFINITIONEN
In diesem Artikel werden die Begriffe genauer erläutert.
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet Folgendes:
Anbieter: die bei Dealeroccasions BV registrierte Partei, die ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet.
Dealeroccasions BV: alle mit Dealeroccasions BV verbundenen Unternehmen und Handelsnamen, im Folgenden Bleeker & de Jong genannt.
Bieter: die von Bleeker & de Jong registrierte Partei, die ein Gebot für ein Fahrzeug abgibt.
Gebot: Geldbetrag in Euro, der für ein Fahrzeug geboten wurde, das von Bleeker & de Jong entgegengenommen und dem Bieter von Bleeker & de Jong bestätigt wurde.
Registrierter Benutzer: ein Benutzer, der sich registriert hat und Zugangsdaten für die Auktionen und Systeme von Bleeker & de Jong erhalten hat.
Auktionspreis: der höchste Betrag, den der Käufer bei der Auktion geboten hat und zu dem der Auktionator die Auktion beendet.
Los: ein Sammelbegriff für ein oder mehrere Fahrzeuge, die als Ganzes unter einer einzigen Nummer versteigert und einem einzigen Käufer zugeordnet werden.
Kunde: jeder Bieter, Käufer, Anbieter und Verkäufer.
KYC-CDD-Onboarding-Prozess: der Registrierungsprozess, bei dem rechtlich vorgeschriebene und andere Informationen zwischen dem Kunden und Bleeker & de Jong erfasst werden.
Kaufpreis: das Gebot, zu dem der Zuschlag erteilt wird (der Auktionspreis), gegebenenfalls erhöht um Kauf-, Lade- und Entladekosten, (Rest-)BPM und Mehrwertsteuer sowie (gegebenenfalls vereinbarte) Transportkosten.
Käufer: Käufer von Fahrzeugen von Bleeker & de Jong; dies kann auch Dritte umfassen, die das (Auktions-)System von Bleeker & de Jong nutzen.
Mindestpreis: Der Mindestverkaufspreis eines Fahrzeugs wird von Bleeker & de Jong und dem Verkäufer vor der Auktion gemeinsam festgelegt.
Irrtum: die Ablehnung des Fahrzeugs zum Verkauf/Kauf bei der Auktion aufgrund einer Beanstandung, beispielsweise aufgrund falscher Angaben zum Fahrzeug.
Regierungsfahrzeuge: Fahrzeuge, die den Namen, die Logos und die Corporate Identity von staatlich benannten Notfalldiensten oder anderen Parteien tragen, die mit der Ausführung gesetzlich übertragener Aufgaben betraut sind.
Übertragung: ein Rechtsakt, der erforderlich ist, um den Käufer oder Bleeker & de Jong zum Eigentümer oder Berechtigten des Fahrzeugs zu machen.
Lagerort: Jeder Ort in den Niederlanden oder innerhalb von maximal 25 Kilometern außerhalb, an dem Fahrzeuge im Besitz von Bleeker & de Jong nachweislich gelagert werden.
Preise: die Standardpreise für die regulären Dienstleistungen von Bleeker & de Jong.
Zugangscode: Benutzername und Passwort, die der Bieter oder Verkäufer nach der Anmeldung und Registrierung bei Bleeker & de Jong für den Zugang zu den Online-Auktionen und/oder Systemen von Bleeker & de Jong erhält.
Auktion: Das Angebot von Fahrzeugen durch Bleeker & de Jong auf Auktionen, sowohl online als auch vor Ort und in allen erdenklichen Formen.
Verkäufer: jeder Bieter, mit dem ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Fahrzeug: Jeder Gegenstand, der von Bleeker & de Jong auf ihren (Auktions-)Websites und in anderen Kauf- und Verkaufsdokumenten präsentiert und angezeigt wird oder der von Bleeker & de Jong gekauft oder verkauft wird.
2
ANWENDBARKEIT
Dieser Artikel erläutert, wofür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
2.1 Alle von Bleeker & de Jong angebotenen und verkauften Fahrzeuge wurden ihrerseits von Bleeker & de Jong von Verkäufern erworben.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, die Bleeker & de Jong eingeht, einschließlich mündlicher Vereinbarungen.
2.3 Bleeker & de Jong lehnt ausdrücklich die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verkäufern oder Käufern ab.
2.4 Bleeker & de Jong kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist stets auf der Website von Bleeker & de Jong verfügbar: https://www.bleekerendejong.com
2.5 Zusätzlich zum Kauf und Verkauf über die Bleeker & de Jong Auktion gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen unter Verwendung anderer Kommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon und WhatsApp, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes angegeben ist.
2.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die Bewertung und
Vermittlungstätigkeiten von Bleeker & de Jong, soweit weiter geregelt
in Artikel 5.
3
DIE AUKTIONEN
Dieser Artikel legt die Rechte und Pflichten für die Teilnahme an einer Auktion fest.
3.1 Bleeker & de Jong versteigert Fahrzeuge sowohl von gewerblichen als auch von privaten Verkäufern.
3.2 Die Auktionen werden von einem Auktionator von Bleeker & de Jong durchgeführt. Dieser bestimmt den Ablauf der Auktion und ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen ein Gebot abzulehnen, eine Auktion für ungültig zu erklären oder auf sonstige Weise im Auktionsprozess alle Maßnahmen zu ergreifen, die er für die ordnungsgemäße Durchführung der Auktion für notwendig erachtet.
3.3 Bleeker & de Jong und/oder seine Mitarbeiter können von jeder Person, die sich in den Räumlichkeiten von Bleeker & de Jong aufhält, einen Ausweis verlangen, Anweisungen erteilen oder sie aus diesen Räumlichkeiten oder der Auktion entfernen und im Falle eines Kunden diesen von der (weiteren) Teilnahme an oder dem Zugang zu Auktionen ausschließen, wenn hierfür nach Einschätzung von Bleeker & de Jong Gründe vorliegen.
3.4 Für Online-Auktionen müssen sich Käufer von Bleeker & de Jong vorab als Nutzer der jeweiligen Websites, Portale oder Auktionsplattformen registrieren. Hierfür muss der Käufer ein Registrierungsformular ausfüllen.
3.5 Bleeker & de Jong wird sich bemühen, die Daten potenzieller Kunden innerhalb eines Werktages nach Eingang des vollständig ausgefüllten Registrierungsformulars und der angeforderten Informationen zu überprüfen. Erst nach erfolgreicher Aufnahme in den KYC-CDD-Onboarding-Prozess kann der Kunde Fahrzeuge kaufen und/oder verkaufen oder Zugang zu den Systemen von Bleeker & de Jong erhalten.
3.6 Ein Käufer kann nur registriert werden, wenn er die von Bleeker & de Jong festgelegten Anforderungen erfüllt, wie z. B. die Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister und einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; und für niederländische Automobilunternehmen benötigen wir für die Registrierung die gültige RDW-Nummer.
3.7 Nach der Registrierung erhält der Kunde Anweisungen sowie streng persönliche und nicht übertragbare Zugangscodes und bleibt jederzeit für die ordnungsgemäße Verwendung dieser Zugangscodes verantwortlich.
3.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bleeker & de Jong unverzüglich über wesentliche Änderungen, wie z. B. einen Eigentümerwechsel oder eine Adressänderung, zu informieren.
3.9 Bleeker & de Jong bemüht sich durch eine umfassende KYC-CDD-Prüfung, ausschließlich mit legitimen Unternehmen Geschäfte zu tätigen, die im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften auf lokaler und internationaler Ebene handeln.
3.10 Der Käufer ist verpflichtet, das von ihm erworbene Fahrzeug ordnungsgemäß bei den zuständigen Steuerbehörden und anderen Regierungsbehörden seines Wohnsitzlandes anzumelden. Bleeker & de Jong schließt daher ausdrücklich jegliche Haftung für Fahrlässigkeit des Kunden in dieser Steuerangelegenheit aus.
4
PREISE, KOSTEN UND RECHNUNGEN
In diesem Artikel werden Vereinbarungen bezüglich Tarifen, Kosten und Rechnungen dargelegt.
4.1 Bleeker & de Jong erhebt Gebühren von Anbietern, Verkäufern, Bietern und Käufern. Abweichende Gebühren werden in einer separaten schriftlichen Vereinbarung festgelegt.
4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
4.3 Bleeker & de Jong ist berechtigt, elektronische Rechnungen auszustellen.
5
MEDIATION UND BEWERTUNG
Dieser Artikel regelt die Mediations- und Bewertungstätigkeiten von Bleeker & de Jong vor dem Abschluss eines Kaufvertrags.
5.1 Anwendungsbereich
Dieser Artikel gilt für alle Dienstleistungen von Bleeker & de Jong, die auf die Erfassung, Verarbeitung und Auswertung von Fahrzeugdaten, die Durchführung von Gutachten und Wertgutachten sowie die Vermittlung eines potenziellen Verkaufs von Fahrzeugen durch Anbieter vor dem Abschluss oder Nichtabschluss eines Kaufvertrags im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzielen.
5.2 Art der Dienstleistungen
Die von Bleeker & de Jong im Rahmen von Mediation und Bewertung erbrachten Dienstleistungen stellen eine Verpflichtung zur bestmöglichen Bearbeitung dar. Eine von Bleeker & de Jong erstellte Bewertung, Einschätzung oder Angabe ist unverbindlich und begründet keine Kaufverpflichtung. Die Bewertung ist ausschließlich für die Verwendung innerhalb der von Bleeker & de Jong bereitgestellten Systeme und Prozesse bestimmt.
5.3 Kein Kaufvertrag
Eine Bewertung, ein Gutachten oder ein Angebot stellt keinen Kaufvertrag dar. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, nachdem Bleeker & de Jong eine Kaufbestätigung gemäß Artikel 6.9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen versandt hat.
5.4 Widerruf und Änderung
Bleeker & de Jong ist jederzeit berechtigt, eine abgegebene Bewertung oder ein Angebot zurückzuziehen, zu ändern oder zu überarbeiten, ohne dass der Bieter daraus Rechte ableiten kann, insbesondere wenn:
a. wenn sich die vom Anbieter bereitgestellten Fahrzeug- oder Transaktionsdaten als unrichtig, unvollständig oder irreführend erweisen;
b. Es haben sich die Marktbedingungen geändert;
c. technische, administrative oder systembedingte Fehler sind die Ursache; oder
d. Es werden zusätzliche Informationen verfügbar, die sich auf die Bewertung auswirken.
5.5 Verantwortung des Anbieters
Der Anbieter gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Bleeker & de Jong zum Zwecke der Bewertung übermittelten Informationen. Unrichtige, unvollständige oder falsche Angaben können zur Anpassung oder zum Widerruf der Bewertung führen und den Anbieter für daraus entstehende Schäden haftbar machen, unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.6 Nutzung und Transportierbarkeit
Ein von Bleeker & de Jong erstelltes Wertgutachten ist nicht übertragbar und darf nur von dem registrierten Anbieter verwendet werden, für den es erstellt wurde. Die Verwendung des Wertgutachtens außerhalb der Systeme, Plattformen oder Prozesse von Bleeker & de Jong oder durch Dritte ist nicht gestattet.
5.7 Haftung
Bleeker & de Jong haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung einer Bewertung, eines Gutachtens oder einer Einschätzung entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von Bleeker & de Jong im Rahmen von Mediation und Bewertung ist gemäß Artikel 18 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
5.8 Übergang zum Kauf
Führt eine Bewertung zu einem bestätigten Verkauf und sendet Bleeker & de Jong eine Kaufbestätigung, so gelten ab diesem Zeitpunkt ausschließlich die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf, die Lieferung, den Gefahrenübergang, Reklamationen und die weitere Abwicklung des Fahrzeugs.
6
GARANTIEN DES ANBIETERS UND ZUSTAND DER FAHRZEUGE
Dieser Artikel legt die Gewährleistungsverpflichtungen des Anbieters fest.
6.1 Nachdem der Anbieter Bleeker & de Jong ein Fahrzeug angeboten hat, darf er das Fahrzeug weder selbst noch über Dritte zum Verkauf anbieten.
6.2 Der Anbieter ist verantwortlich für vollständige und korrekte Informationen über das Fahrzeug, wie z. B. Fahrzeugdaten, Inspektionsberichte, aussagekräftige Fotos und alle weiteren Informationen, die zur Ermittlung des korrekten Wertes des Fahrzeugs erforderlich sind.
6.3 Die Fahrzeuge werden von Bleeker & de Jong auf der Grundlage der Daten und Fotos des Verkäufers angeboten, gegebenenfalls ergänzt durch Daten und Fotos von Bleeker & de Jong.
6.4 Bleeker & de Jong überprüft diese Daten nicht. Bleeker & de Jong kann die Daten für Bieter auf Grundlage eigener Prüfungen ergänzen. In jedem Fall bleibt der Verkäufer für den optischen und technischen Zustand des Fahrzeugs sowie für das Vorhandensein der aufgeführten Optionen, Zubehörteile und aller anderen Gegenstände wie Ersatzschlüssel, Hutablage usw. verantwortlich und haftbar.
6.5 Nur wenn der Anbieter bei der Zulassung des Fahrzeugs schriftlich etwas anderes erklärt, garantiert der Anbieter eines Fahrzeugs Folgendes: - Er ist Eigentümer des Fahrzeugs oder zur Verfügung darüber berechtigt; - Das Fahrzeug ist frei von Rechten Dritter; - Das Fahrzeug wurde nicht als Totalschaden eingestuft; - Es liegt keine WOK-Meldung (oder eine ähnliche Meldung außerhalb der Niederlande) vor; Es hat keine schweren Wasserschäden; Es wurde nicht als Taxi, Fahrschulwagen oder Polizeifahrzeug genutzt; - Kennzeichen und Fahrgestellnummer sind korrekt; - Der Kilometerstand des Fahrzeugs ist korrekt; - Das Fahrzeug entspricht den geltenden Konformitätsanforderungen; Es weist keine versteckten technischen Mängel oder nicht sichtbaren oder mangelhaft reparierten Schäden auf; Das Fahrzeug verfügt über eine gültige Hauptuntersuchung (HU), die noch mindestens vier Wochen gültig ist. - Dass die im Anmeldeformular eingegebenen und vom Anbieter für den Inspektionsbericht bereitgestellten Daten sowie die übrigen Verkaufsunterlagen korrekt und vollständig sind.
6.6 Der Anbieter garantiert ferner, korrekt angegeben zu haben, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Differenzbetragsfahrzeug oder ein Mehrwertsteuerfahrzeug handelt und ob es sich um ein Fahrzeug handelt, das der BPM unterliegt oder von der BPM befreit ist, wie z. B. ein als Haushaltswaren importiertes Fahrzeug, das Land der Erstzulassung und ob wesentliche Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.
6.7 Wird ein zugelassenes Fahrzeug vom Verkäufer an einem Lagerort aufbewahrt, garantiert der Verkäufer, dass diese Aufbewahrung den geltenden Gesetzen und Vorschriften, einschließlich derer der RDW, entspricht. Auch nachdem Bleeker & de Jong das Fahrzeug in seinen Bestand aufgenommen, es aber noch nicht abgeholt hat, stellt der Verkäufer jederzeit die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften sicher. Bleeker & de Jong schließt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ausdrücklich aus und wird die zuständigen Behörden im Falle von Unregelmäßigkeiten an den Verkäufer verweisen. 6.8 Nach dem Kauf durch Bleeker & de Jong wird jedes Fahrzeug, soweit möglich, bei der Nationale Auto Pas (NAP) (oder einer vergleichbaren Zulassungsstelle außerhalb der Niederlande) registriert. Bleeker & de Jong ist jedoch nicht verpflichtet – unabhängig von dieser Registrierung – die Richtigkeit des vom Verkäufer angegebenen Kilometerstands zu überprüfen.
6.9 Sollten sich Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten in Bezug auf eine oder mehrere der in den Artikeln 7.1 bis 7.8 genannten Garantien des Anbieters herausstellen, haftet der Anbieter für alle Bleeker & de Jong entstandenen Schäden.
6.10 Bleeker & de Jong garantiert die Richtigkeit der Fahrzeugbeschreibung, wobei das Foto des Fahrzeugs als maßgebend gilt. Ausnahmen hiervon sind falsche Angaben zu Marke, Modell, Kraftstoffart und/oder Transportschäden.
7
ANGEBOT, KAUF UND EIGENTUMSÜBERTRAGUNG
Dieser Artikel regelt die Rechte und Pflichten in Bezug auf Angebot, Kauf und Eigentum.
7.1 De minimumprijzen voor de ter veiling aangeboden Voertuigen worden in overleg met Bleeker & de Jong bepaald.
7.2 Ieder aanbod tot verkoop van een Voertuig aan Bleeker & de Jong door Verkoper is onvoorwaardelijk, tegen een prijs die minimaal gelijk is aan de door Bleeker & de Jong al dan niet in overleg met de Verkoper vast te stellen Minimumprijs.
7.3 Bleeker & de Jong mag kosten aan de Verkoper in rekening te brengen wanneer blijkt dat het Voertuig ter Veiling niet verkocht wordt en de Verkoper zelf boven de Minimumprijs heeft meegeboden.
7.4 Verkoper zal het te verkopen Voertuig bij Bleeker & de Jong aanmelden en bij Bleeker & de Jong afleveren, of zal het Voertuig zelf in zijn feitelijke macht houden.
7.5 Aflevering van een Voertuig bij Bleeker & de Jong vindt plaats op het terrein van Bleeker & de Jong aan Koningsspil 2 te Hardenberg of een door Bleeker & de Jong aan te wijzen locatie. Dit kan ook een van haar buitenlandse hubs zijn.
7.6 Bij aflevering van een Voertuig ontvangt Bleeker & de Jong van de Verkoper de complete kentekendelen, of de Tenaamstellingscode, en alle sleutels van het Voertuig.
7.7 Het afleveren van een Voertuig bij Bleeker & de Jong geldt als een levering aan Bleeker & de Jong onder de opschortende voorwaarde dat tussen partijen een koopovereenkomst tot stand komt en overschrijving van het Voertuig in de handelsvoorraad van Bleeker & de Jong plaatsvindt.
7.8 Voor Voertuigen die na het aanbod tot verkoop en de aanmelding genoemd in lid 1 tot en met 7 van dit artikel in de feitelijke macht van de Verkoper blijven, ontvangt Bleeker & de Jong van de Verkoper ook de complete kentekendelen of de tenaamstellingscodes, waarbij geldt dat de Verkoper of de beheerder van een eventuele Stallingslocatie deze Voertuigen voor Bleeker & de Jong gaat houden vanaf het moment dat de koopovereenkomst tot stand is gekomen en Bleeker & de Jong de inkoopbevestiging heeft verzonden.
7.9 De koop van een Voertuig door Bleeker & de Jong komt definitief tot stand door verzending van de door Bleeker & de Jong gehanteerde inkoopbevestiging aan Verkoper. Met deze inkoopbevestiging accepteert Bleeker & de Jong het onvoorwaardelijk aanbod tot koop van het Voertuig en is er sprake van een afgeronde koopovereenkomst tussen Verkoper en Bleeker & de Jong. In de inkoopbevestiging zal de door Bleeker & de Jong voor een Voertuig te betalen koopsom worden genoemd.
7.10 Bleeker & de Jong kan eventueel nadien nog een specificatie aan Verkoper sturen waarin ook eventuele nog te verrekenen kosten zijn verwerkt. Aanbieder zal Bleeker & de Jong zo spoedig mogelijk na ontvangst van de specificatie een factuur zenden voor de daarin genoemde bedragen.
7.11 Verzending van de inkoopbevestiging en overschrijving van het Voertuig naar de handelsvoorraad van Bleeker & de Jong betekent dat de voorwaarden voor de levering zijn vervuld en dat Bleeker & de Jong eigenaar wordt van het Voertuig. Voor zover nodig verklaren partijen dat met die inkoopbevestiging de bezitsoverdracht en levering aan Bleeker & de Jong is voltooid, zowel voor Voertuigen die bij Bleeker & de Jong zijn afgeleverd als voor Voertuigen die na aanmelding in de feitelijke macht van Aanbieder zijn gebleven. Vanaf dat moment is Bleeker & de Jong eigenaar van het Voertuig. Inkoopbevestiging en deze voorwaarden tezamen zijn aan te merken als beding en tweezijdige verklaring, benodigd voor bezitsoverdracht aan Bleeker & de Jong, ongeacht of het Voertuig is gestald bij Bleeker & de Jong, bij de Verkoper of op een Stallingslocatie.
7.12 Tot het moment van eigendomsoverdracht van het Voertuig van Verkoper aan Bleeker & de Jong liggen alle risico’s, waaronder onder andere diefstal, beschadiging en vermissing, bij de Verkoper. Na eigendomsoverdracht van het Voertuig zal de (dan) Verkoper het Voertuig als een goed huisvader verzorgen. Eventuele schade aan het Voertuig dat Verkoper voor Bleeker & de Jong houdt die na de eigendomsoverdracht ontstaat, zal Verkoper aan Bleeker & de Jong vergoeden.
7.13 Verkoper mag het aanbod tot verkoop van een Voertuig niet terugtrekken nadat de inkoopbevestiging door Bleeker & de Jong is verzonden en de koopovereenkomst tot stand is gekomen. Als de Verkoper dat desondanks doet, is Bleeker & de Jong gerechtigd om naar eigen keuze nakoming te vorderen of de koopovereenkomst met Verkoper te ontbinden. In geval van ontbinding is de Verkoper aan Bleeker & de Jong een bedrag van 15% van de koopsom met eenminimumbedrag van € 850,-schadevergoeding verschuldigd, onverminderd het recht van Bleeker & de Jong om aanvullende schade te vorderen.
7.14 Verkoper vrijwaart Bleeker & de Jong uitdrukkelijk en onvoorwaardelijk voor alle claims en aanspraken van derden, waaronder een Koper van het Voertuig. Bleeker & de Jong verwijst deze claims rechtstreeks door aan de nalatige partij (de leverancier die niet levert).
8
ZAHLUNG DES KAUFPREISES DURCH BLEEKER & DE JONG
Dieser Artikel beschreibt, wie die Zahlungen von Bleeker & de Jong an den Verkäufer erfolgen.
8.1 Etwaige zusätzliche Kosten können von Bleeker & de Jong dem Käufer separat zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen in Rechnung gestellt werden.
8.2 Bleeker & de Jong kann seine Forderungen gegen den Verkäufer mit dem vom Käufer zu zahlenden Kaufpreis verrechnen.
8.3 Bleeker & de Jong kann die Zahlung des an den Verkäufer zu zahlenden Kaufpreises aussetzen und diesen einbehalten, wenn der Verkäufer gegen seine Gewährleistungspflichten verstößt oder Zweifel hinsichtlich anderer Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug und den damit verbundenen Transaktionen bestehen. Bleeker & de Jong zahlt keine Zinsen auf den einbehaltenen Kaufpreis.
9
BIETEN UND KAUFEN SIE BEI DER AUKTION
Dieser Artikel legt die Rechte und Pflichten beim Bieten und Kaufen in der Auktion fest.
9.1 Bei Abgabe eines Gebots ist das Gebot für einen Tag (24 Stunden) nach Ablauf der Gebotsfrist bedingungslos und unwiderruflich.
9.2 Bleeker & de Jong behält sich das Recht vor, auch nach Abgabe von Geboten Fahrzeuge vom Verkauf oder der Auktion zurückzuziehen und Fehler zu korrigieren, ohne dass der Bieter aus seinem vorherigen Gebot irgendwelche Rechte ableiten kann.
9.3 Besteht nach Ansicht von Bleeker & de Jong die Gefahr, dass die Informationen nicht verstanden werden, wird das Fahrzeug vom Verkauf zurückgezogen und bei einer späteren Verkaufsveranstaltung erneut zur Versteigerung angeboten.
9.4 Nimmt der Käufer zum ersten Mal an einer Auktion teil, ist sein erster Kauf auf den Erwerb von höchstens fünf Losen mit einem Gesamtwert von höchstens 50.000 € beschränkt.
9.5 Der Kaufvertrag über ein Fahrzeug zwischen Bleeker & de Jong und dem Bieter tritt erst dann in Kraft, wenn Bleeker & de Jong das Gebot des Bieters für das Fahrzeug durch Zusendung der Verkaufsbestätigung an den Bieter angenommen hat und der Bieter dadurch zum Käufer des Fahrzeugs wird.
9.6 Bleeker & de Jong wird dem Käufer eine Rechnung mit der Verkaufsbestätigung über den Kaufpreis einschließlich aller zu diesem Zeitpunkt bekannten Kosten und Zuschläge zukommen lassen.
9.7 Der Käufer kann sein Gebot zum Kauf eines Fahrzeugs nicht zurückziehen, nachdem Bleeker & de Jong die Verkaufsbestätigung versandt und der Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
9.8 Die Kosten für den Transport der Fahrzeuge zum Käufer trägt in jedem Fall der Käufer.
9.9 Der Käufer darf nicht mit dem Vorbesitzer (vor Bleeker & de Jong) des Fahrzeugs und/oder des Zubehörs Kontakt aufnehmen, um weitere Informationen über das Fahrzeug zu erhalten (zum Beispiel im Falle einer Reklamation), und respektiert damit die Privatsphäre des Vorbesitzers.
10
Beendigung des Kaufvertrags
Dieser Artikel legt die Bedingungen fest, unter denen eine Auflösung erfolgen kann.
10.1 Falls ein von Bleeker & de Jong vom Verkäufer erworbenes Fahrzeug nicht innerhalb von vier Wochen – oder innerhalb eines früheren oder späteren Zeitpunkts, den der Bieter und Bleeker & de Jong vereinbaren – nach dem Kauf über die Auktion von Bleeker & de Jong an einen Käufer verkauft und geliefert und vom Käufer bezahlt wird, kann Bleeker & de Jong den Kaufvertrag mit dem Verkäufer für das betreffende Fahrzeug auflösen.
10.2 Im Falle der Auflösung des Kaufvertrags durch den Käufer, gleich aus welchem Grund, kann Bleeker & de Jong in jedem Fall auch den entsprechenden Vertrag für dieses Fahrzeug sofort auflösen. In diesem Fall muss der Verkäufer den Kaufpreis und die vom Verkäufer erhaltenen Kosten innerhalb einer Woche nach der Auflösung – spätestens jedoch vor der Abholung des Fahrzeugs – an Bleeker & de Jong zurückzahlen, ohne dass dem Verkäufer ein weiterer Anspruch auf Entschädigung zusteht.
10.3 Möchte Bleeker & de Jong die in Absatz 1 oder 2 genannte Auflösungsoption in Bezug auf ein Fahrzeug ausüben, so hat sie den Verkäufer schriftlich darüber zu benachrichtigen. Diese schriftliche Benachrichtigung gilt als Auflösung.
10.4 Nach Auflösung des Kaufvertrags durch Bleeker & de Jong ist Bleeker & de Jong verpflichtet, das Fahrzeug zusammen mit den Fahrzeugpapieren und Schlüsseln in den Geschäftsräumen von Bleeker & de Jong an den Verkäufer zurückzugeben und die Eigentumsübertragung auf den Verkäufer zu veranlassen. Der Verkäufer hat das Fahrzeug innerhalb einer Woche nach Vertragsauflösung abzuholen und Bleeker & de Jong bei der Eigentumsübertragung uneingeschränkt zu unterstützen.
10.5 Nach Auflösung des Kaufvertrags, Rückgabe des Fahrzeugs und Zahlung der gemäß Artikel 10.2 fälligen Beträge schulden die Parteien einander in Bezug auf dieses Fahrzeug nichts weiter.
11
KAUF UND EIGENTUMSÜBERTRAGUNG
Dieser Artikel regelt das Eigentum an den Räumlichkeiten von Bleeker & de Jong sowie an den Räumlichkeiten eines Dritten.
11.1 Ein auf dem Gelände von Bleeker & de Jong befindliches und an den Käufer verkauftes Fahrzeug wird von Bleeker & de Jong nach Eingang des vollständigen Kaufpreises und der ausstehenden Kosten auf den Käufer übertragen. Dies erfolgt durch die Ummeldung des Fahrzeugs auf den Namen des Käufers und gleichzeitige Ausstellung der von der RDW genehmigten Haftungsfreistellungserklärung durch den Käufer an Bleeker & de Jong. Ab diesem Zeitpunkt wird das Fahrzeug von Bleeker & de Jong für den Käufer verwahrt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer Eigentümer des Fahrzeugs.
11.2 Ein Fahrzeug, das sich nicht auf dem Gelände von Bleeker & de Jong, sondern auf dem Gelände eines Dritten befindet und an den Käufer verkauft wurde, wird von Bleeker & de Jong nach Eingang des vollständigen Kaufpreises und der ausstehenden Kosten durch Umschreibung des Fahrzeugs auf den Namen des Käufers an diesen übertragen. Gleichzeitig stellt der Käufer Bleeker & de Jong die von der RDW genehmigte Haftungsfreistellungserklärung aus. Ab diesem Zeitpunkt wird das Fahrzeug für den Käufer eingelagert. Ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer Eigentümer des Fahrzeugs.
11.3 Unmittelbar nach dem Eigentumsübergang gemäß diesem Artikel gehen alle Risiken und Pflichten in Bezug auf das Fahrzeug auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug gegen alle möglichen Schäden zu versichern.
12
ZAHLUNG DES KAUFPREISES DURCH DEN KÄUFER
Dieser Artikel dokumentiert die Zahlung durch den Käufer.
12.1 Der Käufer ist verpflichtet, den in Artikel 9.6 genannten Kaufpreis innerhalb eines Tages nach Rechnungserhalt auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen. Befindet sich das Bankkonto nicht in einem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, ist Bleeker & de Jong berechtigt, den Käufer zu kontaktieren und die Zahlung aus dem Land zu verlangen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, es sei denn, der Kunde erbringt einen Nachweis über die Inhaberschaft des Bankkontos in dem Land, von dem aus er die Zahlung getätigt hat.
12.2 Falls der Käufer nach Erhalt von Zahlungserinnerungen am 3. und 5. Tag nach Rechnungsdatum das Fahrzeug bis zum 7. Tag nach Rechnungsdatum nicht bezahlt hat, kann Bleeker & de Jong den Verkauf stornieren, eine zusätzliche Stornogebühr in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags pro Fahrzeug erheben und den Käufer aus diesem Grund von der weiteren Teilnahme an Auktionen ausschließen.
12.3 Bei allen anderen fälligen Beträgen wird das Konto des Käufers gesperrt, wenn der Gesamtbetrag 300 € übersteigt und dieser Betrag länger als 20 Tage aussteht.
12.4 Bleeker & de Jong verlangt ausschließlich Zahlungen per Debitkarte oder auf andere elektronische Weise in einer gängigen und gesetzlich anerkannten Währung.
12.5 Bleeker & de Jong kann jederzeit vom Käufer die Stellung einer Sicherheit für etwaige offene Forderungen von Bleeker & de Jong oder für anrechenbare Kosten verlangen, die Bleeker & de Jong im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Ausführung des Kaufvertrags entstehen.
12.6 Der Käufer darf die Bleeker & de Jong geschuldeten Beträge nicht mit Forderungen gegen Bleeker & de Jong (oder den Verkäufer) verrechnen oder die Zahlung dieser Beträge aussetzen.
13
VERKAUFSBEENDIGUNG
Dieser Artikel legt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Auflösung des Verkaufs fest.
13.1 Nach Abschluss des Kaufvertrags zwischen Bleeker & de Jong und dem Käufer kann Bleeker & de Jong den Kaufvertrag in den folgenden Fällen mit sofortiger Wirkung auflösen, ohne dass dem Käufer dadurch Ansprüche oder Forderungen entstehen:
a. wenn der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag und diesen Bedingungen nicht erfüllt; und/oder
b. wenn Bleeker & de Jong ein Angebot aufgrund eines Irrtums angenommen hat (unabhängig davon, ob dieser Irrtum für den Käufer offensichtlich war oder hätte sein können), vorausgesetzt, die Auflösung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Versand der Kaufbestätigung durch Bleeker & de Jong; und/oder
c. wenn die Erfüllung des Kaufvertrags durch Bleeker & de Jong nicht mehr zumutbar ist oder nicht mehr ohne erhebliche zusätzliche Kosten für Bleeker & de Jong möglich ist, was in jedem Fall der Fall ist, wenn der Verkäufer, von dem Bleeker & de Jong das Fahrzeug erworben hat, den Vertrag mit Bleeker & de Jong aufgelöst hat oder wenn dieser Verkäufer nicht in der Lage oder nicht willens ist, diesen Vertrag einzuhalten; und/oder
d. wenn Bleeker & de Jong aufgrund von Äußerungen des Käufers oder auf andere Weise begründete Befürchtungen hat, dass der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber Bleeker & de Jong nicht nachkommen wird, ein Konkurs des Käufers eintritt oder beantragt wird oder eine Einstellung der Zahlungen des Käufers erfolgt.
13.2 Der Kaufvertrag kann durch schriftliche Mitteilung an den Käufer aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung gemäß Absatz 1 Buchstabe a oder d hat der Käufer Bleeker & de Jong den durch die Auflösung und den daraus resultierenden Vertragsbruch entstandenen Schaden zu ersetzen.
13.3 Nach Auflösung eines Kaufvertrags durch Bleeker & de Jong ist der Käufer verpflichtet, ein bereits an Bleeker & de Jong geliefertes Fahrzeug zurückzugeben, indem er es Bleeker & de Jong auf dem Betriebsgelände zusammen mit den Papieren und Schlüsseln zur Verfügung stellt oder es von Bleeker & de Jong abholen lässt. Der Käufer hat außerdem sicherzustellen, dass das Eigentum an dem Fahrzeug auf Bleeker & de Jong übergeht.
14
TRANSPORT ZUM KÄUFER UND DOKUMENTE (LOKAL)
Dieser Artikel beschreibt die Rechte und Pflichten des Käufers im Zusammenhang mit dem Transport zum Käufer vor Ort.
14.1 Nach Eigentumsübergang organisiert Bleeker & de Jong den Transport und die Auslieferung des Fahrzeugs und der zugehörigen Dokumente an den Käufer, sobald der Käufer den fälligen Betrag an Bleeker & de Jong gezahlt und Bleeker & de Jong die Haftungsfreistellungsbescheinigung sowie gegebenenfalls ein vollständig ausgefülltes BPM-Übertragungsformular für das Fahrzeug erhalten hat. Die Transportkosten trägt der Käufer und sind vor der Fahrzeugauslieferung zu entrichten.
14.2 Das Fahrzeug ist stets an die vom Käufer angegebene und in den Systemen von Bleeker & de Jong registrierte Adresse zu transportieren.
14.3 Der Käufer muss an Werktagen zwischen 08:00 und 18:00 Uhr zur Verfügung stehen, um das Fahrzeug entgegenzunehmen, und wird bei der Übernahme des Fahrzeugs behilflich sein.
14.4 Kann das Fahrzeug nicht an die vom Käufer angegebene Adresse geliefert werden, ist der Käufer verpflichtet, Bleeker & de Jong die Kosten für Rücksendung, Lagerung und Versicherung zu erstatten.
14.5 Der Transport innerhalb der Niederlande erfolgt nach Möglichkeit innerhalb von fünf Werktagen. Sollte Bleeker & de Jong das Fahrzeug nicht innerhalb von fünf Werktagen oder einer anderen vereinbarten Frist liefern können, entsteht daraus keine Haftung von Bleeker & de Jong.
14.6 Die persönliche Abholung des gekauften Fahrzeugs muss innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Verkaufsbestätigung und der zugehörigen Rechnung erfolgen. Vor der Abholung muss der Käufer den geschuldeten Betrag an Bleeker & de Jong gezahlt und die Haftungsfreistellungsbescheinigung sowie gegebenenfalls ein ausgefülltes BPM-Überweisungsformular an Bleeker & de Jong übermittelt haben.
14.7 Holt der Käufer das Fahrzeug nicht fristgerecht ab, kann Bleeker & de Jong das Fahrzeug an die Lieferadresse liefern. Kommt der Käufer den Zahlungsbedingungen und der Ausstellung einer Haftungsfreistellungserklärung sowie gegebenenfalls dem ausgefüllten BPM-Überweisungsformular nicht innerhalb der Frist von fünf Kalendertagen nach Rechnungserhalt nach, wird das Fahrzeug bei Bleeker & de Jong zum Lagerpreis (pro Fahrzeug und Kalendertag) eingelagert; dieser beträgt 5 € pro Tag. Die Kosten für Lagerung und Transport trägt der Käufer und sind sofort fällig und vor der Auslieferung zu entrichten.
14.8 Bleeker & de Jong verfügt nicht immer zum Zeitpunkt des Verkaufs über die Fahrzeugpapiere. Dies ist in den Fahrzeuginformationen auf der Website vermerkt. Sollte Bleeker & de Jong die Fahrzeugpapiere nicht innerhalb von zwanzig Tagen nach Zahlungseingang an den Käufer gesendet haben, prüft Bleeker & de Jong die Möglichkeit, eine Reklamation anzuerkennen. In diesem Fall fallen keine Stornogebühren an, und Bleeker & de Jong übernimmt alle Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs.
14.9 Ungeachtet des Absatzes 2.3 trägt Bleeker & de Jong das Risiko von Beschädigung, Verlust und Diebstahl während des Transports, der von Bleeker & de Jong zum Käufer durchgeführt wird, wenn dies im CMR vermerkt ist und sowohl der Käufer als auch der Fahrer, der das/die Fahrzeug(e) geliefert hat, dem durch Unterschrift zugestimmt haben.
15
TRANSPORT ZUM KÄUFER UND DOKUMENTE (EU)
Dieser Artikel beschreibt die Rechte und Pflichten des Käufers in Bezug auf den Transport.
15.1 Nach Eigentumsübergang organisiert Bleeker & de Jong den Transport und die Auslieferung des Fahrzeugs und der zugehörigen Dokumente an den Käufer, vorausgesetzt, der Käufer hat den geschuldeten Betrag an Bleeker & de Jong entrichtet und Bleeker & de Jong hat die Haftungsfreistellungsbescheinigung sowie gegebenenfalls ein vollständig ausgefülltes BPM-Übertragungsformular für das Fahrzeug vom Käufer erhalten. Transport und Auslieferung an den Käufer erfolgen nach Erfüllung der vorgenannten Bedingungen. Die Transportkosten trägt der Käufer. Die Transportkosten sind vor der Auslieferung des Fahrzeugs zu entrichten.
15.2 Das Fahrzeug ist stets an die vom Käufer bei der Zulassung angegebene Adresse zu transportieren. Eine alternative Lieferadresse wird nur nach vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Dokuments zur Bestätigung der alternativen Lieferadresse und unter bestimmten Bedingungen akzeptiert:
a. Die alternative Adresse befindet sich im Land der europäischen (EU-)Umsatzsteuerregistrierung des Käufers,
b. die Adresse wird vom Käufer oder einem im Namen des Käufers handelnden Vertreter verwaltet,
c. Der Käufer übernimmt nach der Lieferung die volle Verantwortung für das Fahrzeug, und
d. Stempel und Unterschrift auf allen CMRs stammen vom Käufer.
15.3 Der Käufer hat für die Unterstützung bei der Anlieferung an die angegebene Adresse zu sorgen. Kann das Fahrzeug nicht an die vom Käufer angegebene Adresse geliefert werden, ist der Käufer verpflichtet, Bleeker & de Jong die Kosten für Rücksendung, Lagerung und Versicherung zu erstatten. Diese Kosten sind sofort fällig.
15.4 Fahrzeugpapiere, sofern sie sich im Besitz von Bleeker & de Jong befinden, werden bei der Auslieferung des Fahrzeugs ausgehändigt.
15.5 Ungeachtet des Absatzes 2.3 trägt Bleeker & de Jong das Risiko von Beschädigung, Verlust und Diebstahl während des Transports, der von Bleeker & de Jong zum Käufer durchgeführt wird, wenn dies im CMR vermerkt ist und sowohl der Käufer als auch der Fahrer, der das/die Fahrzeug(e) geliefert hat, dem durch Unterschrift zugestimmt haben.
15.6 Nicht verkehrstaugliche Fahrzeuge müssen von einem vom Käufer beauftragten Transportunternehmen transportiert werden, dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers abweichen kann.
15.7 Der Käufer stellt Bleeker & de Jong von jeglicher Haftung seitens lokaler/nationaler und/oder EU-Behörden frei. Der Käufer ist verpflichtet, die Fahrzeuge im Land seines Firmensitzes zuzulassen und die dort anfallenden Steuern zu entrichten. Bleeker & de Jong schließt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ausdrücklich und im Voraus aus.
15.8 Der Kunde garantiert, dass er in dem uns bekannten Land seines Sitzes die Zahlung aller für die Transaktion(en) und/oder Lieferungen anfallenden gesetzlichen Steuern und Abgaben sicherstellt. Dies gilt sowohl für den Kunden selbst als auch für alle Subunternehmer oder Dritten, mit denen der Kunde im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags zusammenarbeitet. Der Kunde stellt uns von jeglicher Haftung aufgrund der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung frei.
15.9 Unser Kunde erklärt hiermit, dass er bei Fragen oder Anfragen der Behörden unverzüglich und direkt mit diesen kooperieren wird. Der Kunde verpflichtet sich, alle angeforderten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen fristgerecht übermittelt werden.
16
FAHRZEUGBESCHREIBUNG UND ZUSTAND DES FAHRZEUGS
Dieser Artikel regelt, wie der Zustand eines Fahrzeugs ermittelt wird.
16.1 Bei unbeschädigten Fahrzeugen, die der Verkäufer zur Versteigerung an die Adresse von Bleeker & de Jong liefert, führt der technische Mitarbeiter eine kurze Probefahrt mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h durch. Der Mitarbeiter erstellt anschließend einen Inspektionsbericht auf Grundlage einer begrenzten visuellen und technischen Prüfung. Der Inspektionsbericht enthält ausschließlich Angaben zum Zustand der im Bericht ausdrücklich genannten Teile oder Aspekte des Fahrzeugs und bezieht sich nicht auf nicht genannte Teile oder Aspekte.
16.2 Alle Informationen über ein zu versteigerndes Fahrzeug werden von Bleeker & de Jong digital veröffentlicht und gelten als dem Käufer bekannt, einschließlich der Informationen in einem etwaigen Inspektionsbericht.
16.3 Bleeker & de Jong übernimmt mit dem Verkauf keinerlei Gewährleistung für den Zustand von Fahrzeugteilen oder deren Verschleiß, selbst wenn diese in einem Inspektionsbericht erwähnt werden. Gemäß Absatz 2 dieses Artikels stellen die Angaben zu den betreffenden Teilen, beispielsweise im Inspektionsbericht, lediglich eine Einschätzung nach bestem Wissen und Gewissen von Bleeker & de Jong dar. Verschleiß am Fahrzeug oder an Fahrzeugteilen gilt nicht als Mangel, begründet keine Haftung seitens Bleeker & de Jong und berechtigt den Käufer weder zu Schadensersatz noch zur Auflösung des Kaufvertrags.
16.4 Fahrzeuge mit einer Laufleistung von mehr als 210.000 km und/oder einem Alter von mehr als 12 Jahren werden von Bleeker & de Jong ohne Bedingungen oder weitere Inspektion und ohne jegliche Gewährleistung verkauft und sind von jeglichen Ansprüchen ausgeschlossen.
17
Untersuchungs- und Anspruchspflichten des Käufers
Dieser Artikel regelt die Rechte und Pflichten des Käufers.
17.1 De Koper moet het Voertuig onmiddellijk na aflevering of afhalen inspecteren. Als de Koper ervoor kiest om het Voertuig na aflevering of afhalen niet zelf (technisch of visueel) te inspecteren en te controleren en geen proefrit maakt, geldt dat Koper in de volle wetenschap het Voertuig koopt zoals gezien op basis van die informatie, zonder dat enige garantie wordt verkregen.
17.2 Ieder vorderingsrecht of aanspraak van Koper vervalt als het Voertuig door Koper niet direct is geïnspecteerd en door Koper niet schriftelijk/per mail bij Bleeker & de Jong eventuele klachten, aanspraken of vorderingen zijn aangemeld.
17.3 Voor alle lokale Kopers en Kopers die Voertuigen door Bleeker & de Jong laten vervoeren, dienen claims binnen twee werkdagen (48 uur) na levering door Bleeker & de Jong te zijn ontvangen via het online claimformulier.
17.4 Claims worden uitsluitend in behandeling genomen voordat
a. door Koper meer dan 50 kilometer met het Voertuig is gereden en
b. de Koper (reparatie)werkzaamheden aan de het Voertuig heeft uitgevoerd.
17.5 Bleeker & de Jong stuurt een bevestiging van ontvangst van de claim en streeft er naar deze binnen vijf werkdagen af te handelen. Als de uitkomst een betaling van Bleeker & de Jong aan de Koper inhoudt, zal de betaling plaatsvinden binnen vier werkdagen na afhandeling.
17.6 Onderwerpen die als onderdeel van een claim aanvaardbaar worden geacht zijn: Schade aan het Voertuig ontstaan tijdens door Bleeker & de Jong geregeld transport (indien vermeld op de CMR en zowel de Koper als de bestuurder die het Voertuig/de Voertuigen heeft afgeleverd hiermee door ondertekening akkoord zijn gegaan) en het doorschuiven van de BPM.
17.7 Ieder vorderingsrecht of iedere aanspraak van Koper jegens Bleeker & de Jong vervalt bovendien zodra de Koper het Voertuig aan een derde partij heeft verkocht en afgeleverd.
17.8 Claims die verband houden met slijtage van (onderdelen van) het Voertuig of met onbekende oude ongevals-, aanrijdings- of overige schade die eventueel is gerepareerd of verholpen, worden niet in behandeling genomen.
17.9 Accessoires worden niet getest op functionaliteit en werking.
17.10 Schades die is ontstaan tijdens het door Bleeker & de Jong uitgevoerde transport moeten zijn vermeld in een, door Koper en de chauffeur die het Voertuig heeft afgeleverd, getekend CMR-document. Tevens moet dit document door zowel de Koper als de chauffeur die het Voertuig/de Voertuigen heeft afgeleverd ondertekend zijn.
17.11 Claims die verband houden met carrosserieschade dienen te allen tijde te worden voorzien van voldoende duidelijke digitale foto’s. Bleeker & de Jong mag een contra-expertise uitvoeren. De Koper zal het Voertuig hiervoor beschikbaar houden.
17.12 Bij iedere claim of vordering geldt een eigen risico van de Koper voor € 500,-- voor technische gebreken en € 500,-- voor carrosserieschades.
17.13 Als het chassisnummer van een voertuig niet overeenkomt met de kentekenbewijzen van het voertuig of er is sprake van een gebrekkige titel, dat wil zeggen dat er rechten van derden zijn op het gekochte voertuig die in strijd zijn met de rechten van de Koper (bijvoorbeeld een restschuld op grond van een eigendomsvoorbehoudscontract, een eigendomshypotheek of roerende hypotheek op het voertuig) of als het voertuig is gestolen, dan kan er een tegemoetkoming plaatsvinden richting Koper.
17.14 Bleeker & de Jong mag bij een vordering van de Koper de koopovereenkomst ontbinden en het betreffende Voertuig terugnemen dan wel te repareren met in achtneming van het voor de Koper geldende eigen risico.
17.15 Titel 1 van boek 7 van het Burgerlijk Wetboek wordt uitdrukkelijk uitgesloten en is niet van toepassing op de koopovereenkomsten tussen Bleeker & de Jong en Kopers, met dien verstande dat artikel 7:19 BW wel van toepassing is in geval van een executoriale verkoop van een Voertuig.
17.16 Als een voertuig wordt geretourneerd, worden de verkoopprijs van het voertuig, de veilingkosten en het transport naar het land van de Koper terugbetaald. De Koper heeft geen recht op vergoeding van eventuele verbeteringen aan het gekochte Voertuig zoals bijvoorbeeld onderhouds- of brandstofkosten. De kosten van retourtransport zijn in dit geval voor rekening van Bleeker & de Jong.
17.17 Als Bleeker & de Jong zicht vergist in de BTW-heffing, kan Klant een claim indienen. Klant kan ontbinding van de verkoop of schadevergoeding vragen.
17.18 De terugbetalingen bij verkoopannuleringen door Koper kunnen pas worden uitgevoerd nadat zowel het voertuig als de documenten aan Bleeker & de Jong zijn teruggestuurd. Bleeker & de Jong vergoedt niet de kosten van diagnostiek. Bleeker & de Jong behoudt zich het recht voor om op eigen kosten aan de koper offertes voor reparaties op te vragen bij een externe werkplaats of om tests bij te voegen.
17.19 In het geval dat Bleeker & de Jong tijdens de veiling informeert dat er een COC- certificaat beschikbaar is voor het voertuig en de klant dit niet ontvangt, biedt Bleeker & de Jong een vergoeding na ontvangst van de voor het COC betaalde factuur. De klant moet de claim indienen binnen 24 uur na ontvangst van de autopapieren.
17.20 Beschadigde voertuigen en niet rijdende voertuigen moeten worden opgehaald door een professionele externe transporteur met een vrachtwagen die geschikt is voor het laden van niet- rijdende voertuigen (lier). In het geval dat de vrachtwagen niet geschikt is om te worden geladen, heeft Bleeker & de Jong geen enkele verantwoordelijkheid in verband met een mislukte ophaling.
17.21 Op beschadigde voertuigen en niet rijdende voertuigen die in veilingen zijn gekocht, kan niet worden gereclameerd op transportschade.
18
Regierungsfahrzeuge
Dieser Artikel regelt besondere Bedingungen für Sonderfahrzeuge.
18.1 Bei Regierungsfahrzeugen (Fahrzeuge mit der Kennzeichnung des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, der Polizei, der Rettungsbrigade Niederlande, der Sicherheitsregion, der Verteidigungszweige und anderer staatlich anerkannter Rettungsdienste), die Streifen, Logos und andere Elemente der Corporate Identity aufweisen, müssen die betreffenden Dienste eine ausdrückliche Genehmigung des Staates der Niederlande haben, diese Elemente der Corporate Identity ausschließlich auf den Fahrzeugen des betreffenden Dienstes anzubringen.
18.2 Gehört der Käufer nicht zu den vorgenannten Rettungsdiensten oder stammt das Regierungsfahrzeug von einem anderen Rettungsdienst oder wird es vom Käufer nicht für die ihm zugewiesenen Aufgaben verwendet, so muss der Käufer eine Erklärung unterzeichnen, in der er bestätigt, dass innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf alle Elemente der Firmenidentität so entfernt oder geändert werden, dass diese nicht mehr gegen die Rechte des Staates verstoßen, und dass das Fahrzeug mit der Firmenidentität nicht ins Ausland verbracht wird.
19
HAFTUNG
Dieser Artikel regelt die allgemeine Haftung.
19.1 Bleeker & de Jong haftet niemals für die Handlungen seiner Geschäftspartner.
19.2 Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Bleeker & de Jong nicht für indirekte oder Folgeschäden. Indirekte und Folgeschäden umfassen alle Schäden, die aus Produktionsausfällen, Kundenverlusten oder Umsatzeinbußen, Personenschäden und Schäden an anderen Gegenständen als den von Bleeker & de Jong verkauften und gelieferten Fahrzeugen resultieren.
19.3 Sofern Bleeker & de Jong haftet, ist diese Haftung in jedem Fall auf die Höhe der Marge begrenzt, die Bleeker & de Jong bei dem betreffenden Kauf oder Verkauf erhalten hat oder erhalten hätte, oder – falls keine Marge vorhanden ist – auf einen Betrag von 1.000,00 €.
19.4 Gegenüber Dritten ist die Gesamthaftung von Bleeker & de Jong auf die maximale Deckung ihrer Haftpflichtversicherung beschränkt.
19.5 Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Bleeker & de Jong nicht für Schäden an Fahrzeugen von Verkäufern oder Käufern, die auf dem Gelände von Bleeker & de Jong oder an einem von Bleeker & de Jong bestimmten Abstellort gefahren und/oder geparkt werden. Die genannten Parteien sind daher verpflichtet, eine ausreichende Versicherung gegen mögliche Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
19.6 Bleeker & de Jong haftet nicht für fehlerhafte Informationen, die von der RDW oder NAP bereitgestellt werden oder von diesen stammen. Bleeker & de Jong haftet auch nicht, falls das in der Auktion angegebene Erstzulassungsjahr nicht mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmt (falsche Angaben zu Marke und Modell oder Kraftstoff-/Energieart).
19.7 Die Haftung von Bleeker & de Jong für Transportschäden ist in allen Fällen auf die im Rahmen der Transportversicherung für den jeweiligen Transport ausgezahlte Summe beschränkt. Bleeker & de Jong leistet keine Entschädigung für Transportverzögerungen; die Lieferzeit ist die voraussichtliche Lieferzeit.
19.8 Bleeker & de Jong haftet in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden Dritter. Die Vertragspartner von Bleeker & de Jong stellen Bleeker & de Jong von allen Ansprüchen Dritter frei, die behaupten, durch ein von Bleeker & de Jong verkauftes, geliefertes, gekauftes oder erbrachtes Fahrzeug und/oder eine Dienstleistung einen Schaden erlitten zu haben.
19.9 Bleeker & de Jong übernimmt keine Kosten im Zusammenhang mit Wechselkursdifferenzen zwischen dem Euro und anderen Währungen.
19.10 Der Käufer stellt Bleeker & de Jong von allen Schäden und Kosten frei, die aus dem Besitz oder der Nutzung des Fahrzeugs durch den Käufer entstehen.
19.11 Jegliche Haftung von Bleeker & de Jong wird ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht innerhalb von 48 Stunden nach der (tatsächlichen) Lieferung schriftlich bei Bleeker & de Jong gemeldet wurde oder wenn Bleeker & de Jong nicht innerhalb von 2 Monaten, nachdem der Schaden bekannt geworden ist oder hätte bekannt werden müssen, auf dem Rechtsweg verklagt wurde.
19.12 Falls Dokumente, die zu einem Fahrzeug gehören, während des Transports zwischen Bleeker & de Jong verloren gehen und der Käufer und das Transportunternehmen den Verlust bestätigen, haftet der Käufer nicht und kann entscheiden, ob er auf ein Duplikat wartet, sofern verfügbar, oder den Verkauf storniert.
20
Datenschutz
Dieser Artikel regelt die Privatsphäre von Käufer und Verkäufer.
20.1 Kunden erklären sich damit einverstanden, dass Bleeker & de Jong und ihre Tochtergesellschaften die von Bleeker & de Jong im Zusammenhang mit dem (Abschluss und der Durchführung des) Kaufs und Verkaufs von Fahrzeugen erhaltenen personenbezogenen Daten für kommerzielle Zwecke nutzen dürfen. Die personenbezogenen Daten werden unter anderem für Marketing- und Vertriebsaktivitäten sowie zur Erstellung konkreter Angebote verwendet.
20.2 Weitere Informationen zur Verwendung dieser Daten finden Sie in der Datenschutz- und Cookie-Richtlinie von Bleeker & de Jong unter http://www.bleekerendejong.com .
20.3 Verkäufer und Käufer erteilen Bleeker & de Jong und ihren (Konzern-)Unternehmen das Recht, personenbezogene Daten und Transaktionsdaten von Verkäufern und Käufern zu erheben, zu überprüfen, anzureichern, zu validieren, zu speichern, zu verarbeiten und mit zuständigen (Steuer-)Behörden und anderen zuständigen Stellen zu teilen, soweit dies zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich oder wünschenswert ist, einschließlich der Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC7) und ihrer nationalen Umsetzung.
Verkäufer und Käufer bestätigen, dass die DAC7-Datenaustauschverpflichtungen für ihre Verkäufe und Käufe von Fahrzeugen über die Auktion gelten und stimmen zu, dass Daten über ihre Identität, Transaktionen, Käufe und Verkäufe von Bleeker & de Jong oder seinen operativen Gesellschaften erfasst, überwacht, verarbeitet und weitergegeben werden.
Verkäufer und Käufer verpflichten sich, Bleeker & de Jong auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die Bleeker & de Jong zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen für notwendig oder wünschenswert hält. Bleeker & de Jong wird Verkäufer und Käufer auf Anfrage über die verarbeiteten Daten informieren, es sei denn, dies ist Bleeker & de Jong oder einem verbundenen Unternehmen gesetzlich untersagt.
Verkäufer und Käufer vereinbaren ferner, dass Bleeker & de Jong Informationen bezüglich DAC7 und damit verbundener Verpflichtungen elektronisch über die Bleeker & de Jong bekannte E-Mail-Adresse mit ihnen teilen darf.
21
GEISTIGES EIGENTUM
Dieser Artikel beschreibt das geistige Eigentum von Bleeker & de Jong.
21.1 Die Inhalte der Websites, Portale und sonstigen Auktionsplattformen sowie sämtliches sonstiges Broschüren- und Verkaufsmaterial von Bleeker & de Jong sind und bleiben ausschließliches Eigentum von Bleeker & de Jong. Dies gilt für Grafiken, Bilder, Fotos, Texte, Videos, Animationen, Töne, Logos, GIFs und Icons sowie sonstige Web-Elemente und deren Gestaltung.
21.2 Darüber hinaus verwendet oder erwähnt Bleeker & de Jong mit Genehmigung Marken, Logos oder Inhalte, die Eigentum unserer Geschäftspartner sind.
21.3 Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung, Änderung, Anpassung, Weiterleitung oder auch nur (teilweise) Veröffentlichung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Elemente ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Bleeker & de Jong strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen stellen eine Verletzung der Eigentums- bzw. Urheberrechte von Bleeker & de Jong sowie der Urheberrechte unserer Geschäftspartner dar.
21.4 Es ist allen Vertragsparteien von Bleeker & de Jong untersagt, die Inhalte der Websites, Portale und sonstigen Auktionsplattformen von Bleeker & de Jong für andere als die vorgesehenen Zwecke zu nutzen.
22
FORUM UND STREITIGKEITEN
Dieser Artikel regelt die Art und Weise der Streitbeilegung.
22.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, alle Verträge über den Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen durch Bleeker & de Jong sowie alle Auktionen von Bleeker & de Jong unterliegen niederländischem Recht, wobei die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts gegebenenfalls ausgeschlossen ist.
22.2 Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auktionen und anderen Vereinbarungen mit Bleeker & de Jong werden zunächst ausschließlich von dem zuständigen Gericht in dem Bezirk entschieden, in dem Bleeker & de Jong seinen Sitz hat, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zuständig.
22.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst und in verschiedene Sprachen übersetzt. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem niederländischen Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Übersetzung davon oder im Falle unterschiedlicher Auffassungen hinsichtlich der Auslegung oder Bedeutung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teilen davon ist in jedem Fall die niederländische Fassung maßgebend.
